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   LSG Nordrhein-Westfalen, 02.03.2017 - L 19 AS 1458/16   

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https://dejure.org/2017,10202
LSG Nordrhein-Westfalen, 02.03.2017 - L 19 AS 1458/16 (https://dejure.org/2017,10202)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 02.03.2017 - L 19 AS 1458/16 (https://dejure.org/2017,10202)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 02. März 2017 - L 19 AS 1458/16 (https://dejure.org/2017,10202)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 117, 1093 Abs. 1 S. 1; SGB II § 22 Abs. 1 S. 1; SGB X § 44 Abs. 1
    Kein Anspruch auf Leistungen zur Grundsicherung für Arbeitssuchende mit lebenslangem Wohnrecht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    SGB-II-Leistungen; Kosten der Unterkunft und Heizung; Mietverhältnis zwischen Familienangehörigen; Rechtlicher Bindungswille; Beschränkt persönliche Dienstbarkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB-II -Leistungen; Kosten der Unterkunft und Heizung; Mietverhältnis zwischen Familienangehörigen; Rechtlicher Bindungswille; Beschränkt persönliche Dienstbarkeit

  • rechtsportal.de

    SGB II § 22 Abs. 1 S. 1; BGB § 1093 Abs. 1 S. 1
    SGB-II -Leistungen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Kein drohender Wohnungsverlust wegen Mietrückstand bei lebenslangem Wohnrecht

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 03.03.2009 - B 4 AS 37/08 R

    Arbeitslosengeld II - angemessene Unterkunftskosten - Mietvertrag -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 02.03.2017 - L 19 AS 1458/16
    Vielmehr reicht es aus, dass der Leistungsberechtigte im jeweiligen Leistungszeitraum einer wirksamen und nicht dauerhaft gestundeten Mietzinsforderung ausgesetzt ist (vgl. BSG, Urteile vom 23.05.2013 - B 4 AS 67/12 R - BSGE 113, 270, m.w.N. und vom 03.03.2009 - B 4 AS 37/08 R - SozR 4-4200 § 22 Nr. 15).

    Ausgangspunkt für die Frage, ob eine wirksame Mietzinsverpflichtung des Leistungsberechtigten vorliegt, ist dabei in erster Linie der Mietvertrag, mit dem der geschuldete Mietzins vertraglich vereinbart worden ist (vgl. BSG, Urteile vom 07.05.2009 - B 14 AS 31/07 R - SozR 4-4200 § 22 Nr. 21 und vom 03.03.2009, a.a.O.).

    Das Bundessozialgericht hat unter Hinweis darauf, dass bei Nichtzahlung der Miete regelmäßig Kündigung und Räumung der Unterkunft drohe, ausdrücklich klargestellt, dass es gerade Sinn und Zweck der Regelung über die Erstattung der Kosten für die Unterkunft ist, existentielle Notlagen zu beseitigen und den Eintritt von Wohnungslosigkeit zu verhindern (BSG, Urteil vom 03.03.2009, a.a.O.).

  • BGH, 11.03.2016 - V ZR 208/15

    Der Inhaber eines dinglichen Wohnungsrechts, der den Grundstückseigentümer

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 02.03.2017 - L 19 AS 1458/16
    Die Kündigung eines dinglichen Wohnungsrechts kommt ebenso wie die Kündigung des seiner Bestellung zugrunde liegenden schuldrechtlichen Vertrags nur dann in Betracht, wenn das als Inhalt des Rechts ausdrücklich vereinbart ist (vgl. BGH, Urteil vom 11.03.2016 - V ZR 208/15 - NJW-RR 2017, 140, m.w.N.; Reymann in Staudinger, a.a.O., Rn. 11).

    Weil es sich weder bei dem dinglichen Recht selbst noch bei dem Bestellungsvertrag um Dauerschuldverhältnisse handelt, können im Übrigen auch weder auf den Bestellungsvertrag noch auf das dingliche Recht die Vorschriften über die Kündigung von Dauerschuldverhältnissen aus wichtigem Grund in §§ 314 oder 543 BGB analog angewendet werden (vgl. BGH, Urteil vom 11.03.2016, a.a.O.).

  • BGH, 13.11.1998 - V ZR 29/98

    Rechtsgrund eines vereinbarungsgemäß bestellten dinglichen Wohnungsrechts;

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 02.03.2017 - L 19 AS 1458/16
    Rechtsgrund für ein dingliches Wohnungsrecht ist der schuldrechtliche Vertrag, in dem Verpflichteter und Berechtigter die Bestellung vereinbart haben (BGH, Urteil vom 13.11.1998 - V ZR 29/98 - NJW-RR 1999, 376), wobei es den Vertragschließenden freisteht, neben der schuldrechtlichen Vereinbarung über die Bestellung eines (dinglichen) Wohnungsrechts zusätzlich einen Mietvertrag über die von dem dinglichen Recht erfasste Wohnung abzuschließen (vgl. BGH, Urteil vom 13.11.1998, a.a.O.; Alpmann in jurisPK-BGB, 7. Aufl., § 1093 Rn. 9; Reymann in Staudinger, a.a.O., Rn. 9f.).

    Vielmehr würde das Wohnungsrecht als kein der Kündigung zugängliches Dauerschuldverhältnis von der Kündigung des zusätzlich abgeschlossenen Mietvertrages unberührt bleiben (vgl. BGH, Urteil vom 13.11.1998, a.a.O.).

  • BSG, 07.05.2009 - B 14 AS 31/07 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - mündlicher Untermietvertrag unter

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 02.03.2017 - L 19 AS 1458/16
    Ausgangspunkt für die Frage, ob eine wirksame Mietzinsverpflichtung des Leistungsberechtigten vorliegt, ist dabei in erster Linie der Mietvertrag, mit dem der geschuldete Mietzins vertraglich vereinbart worden ist (vgl. BSG, Urteile vom 07.05.2009 - B 14 AS 31/07 R - SozR 4-4200 § 22 Nr. 21 und vom 03.03.2009, a.a.O.).
  • BSG, 17.02.2016 - B 4 AS 12/15 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Erhöhung der Unterkunftskosten

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 02.03.2017 - L 19 AS 1458/16
    Soweit die Kläger ihr Begehren auf höhere Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts auf die Gewährung von (höheren) Kosten für Unterkunft und Heizung i.H.v. 400, 00 EUR monatlich begrenzt haben, ist diese Beschränkung des Streitstoffes zulässig, denn bei den Kosten für Unterkunft und Heizung handelt es sich um einen abtrennbaren Streitgegenstand (vgl. zur Rechtslage ab dem 01.04.2011 BSG, Urteil vom 17.02.2016 - B 4 AS 12/15 R - SozR 4-4200 § 22 Nr. 88, m.w.N.).
  • BSG, 23.05.2013 - B 4 AS 67/12 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Abweichung von der Aufteilung der

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 02.03.2017 - L 19 AS 1458/16
    Vielmehr reicht es aus, dass der Leistungsberechtigte im jeweiligen Leistungszeitraum einer wirksamen und nicht dauerhaft gestundeten Mietzinsforderung ausgesetzt ist (vgl. BSG, Urteile vom 23.05.2013 - B 4 AS 67/12 R - BSGE 113, 270, m.w.N. und vom 03.03.2009 - B 4 AS 37/08 R - SozR 4-4200 § 22 Nr. 15).
  • BSG, 12.10.2016 - B 4 AS 37/15 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtigkeitsfeststellungsklage - Statthaftigkeit

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 02.03.2017 - L 19 AS 1458/16
    Zutreffende Klageart ist hier die kombinierte Anfechtungs-, Verpflichtungs- und Leistungsklage (vgl. hierzu BSG, Urteil vom 12.10.2016 - B 4 AS 37/15 R, m.w.N.).
  • LSG Sachsen, 29.06.2023 - L 7 AS 573/19
    (Miet-) Aufwendungen für eine Unterkunft können im Einzelfall trotz eines bestehenden dinglichen Wohnrechts als Bedarf anzuerkennen sein (Abgrenzung zu: LSG für das Land Nordrhein-Westfalen v. 02.03.2017 - L 19 AS 1458/16 - juris).

    Unter Beachtung dieser rechtlichen Kriterien und Würdigung der Umstände des Einzelfalls (zur Maßgeblichkeit der Umstände des Einzelfalls vgl. weiterhin BSG v. 25.07.2017 - B 4 AS 159/17 B - Rn. 3 zu der vom Beklagten wiederholt vorgebrachten Entscheidung des LSG für das Land Nordrhein-Westfalen v. 02.03.2017 - L 19 AS 1458/16 - juris; hierzu später ausführlicher) sind die mietvertraglichen Verpflichtungen der Kläger aus grundsicherungsrechtlicher Sicht beachtlich.

    Diesem Ergebnis steht schließlich auch nicht die vom Beklagten angeführte Entscheidung des Landessozialgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 02.03.2017 - L 19 AS 1458/16 entgegen, da die zu beurteilenden Sachverhalte nicht ansatzweise vergleichbar sind (zur Maßgeblichkeit der Umstände des Einzelfalls vgl. bereits oben) .

  • LSG Saarland, 05.07.2018 - L 4 AS 28/17

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Unterkunftskosten in der

    Folge eines Scheingeschäftes ist, dass der Grundsicherungsträger nicht verpflichtet ist, die vermeintlich vereinbarte Grundmiete zu übernehmen (LSG Essen vom 30.7.2013 - L 2 AS 1021/12 und vom 2.3.2017 - L 19 AS 1458/16 = MittBayNot 2018, 134, nachfolgend BSG vom 25.7.2017 - B 4 AS 159/17 B, mit Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde; Piepenstock in jurisPK-SGB II, § 22 RdNr 64, mwN).

    Folge eines solchen Scheingeschäftes ist, dass der Grundsicherungsträger nicht verpflichtet ist, die vermeintlich vereinbarte Grundmiete zu übernehmen (LSG Nordrhein Westfalen, Urteile vom 30.07.2013 - L 2 AS 1021/12 und vom 02.03.2017 - L 19 AS 1458/16, nachfolgend BSG, Beschluss vom 25.07.2017 - B 4 AS 159/17 B, mit Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde; Piepenstock in jurisPK-SGB II, § 22 Rn. 64, mwN).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 08.09.2021 - L 12 AS 2009/19

    Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II

    Soweit im Kündigungsschreiben eine Miete von 900 EUR zuzüglich Nebenkosten dargestellt wird, ist dies nicht mit den übrigen Angaben zur Miethöhe vereinbar (vgl. zu diesem Aspekt: LSG NRW Urteil vom 02.03.2017, L 19 AS 1458/16, juris Rn. 35).
  • LSG Saarland, 11.12.2017 - L 4 AS 34/17

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Ersteigerung des selbst bewohnten

    Dabei ist dieser Mietvertrag unter Berücksichtigung der Gesamtumstände des vorliegenden Falles zusammen mit dem Darlehensvertrag offensichtlich in erster Linie darauf angelegt, Vermögensverhältnisse zu Lasten der Antragsgegnerin als Träger der Leistungen nach dem SGB II und damit auf Kosten der Allgemeinheit zu regeln, so dass der Grundsicherungsträger als Folge eines solchen Vertrages nicht verpflichtet ist, die vermeintlich vereinbarte Grundmiete zu übernehmen (§§ 138, 117 Bürgerliches Gesetzbuch - BGB -;vgl. hierzu auch LSG Nordrhein Westfalen, Urteile vom 30.07.2013 - L 2 AS 1021/12 und vom 02.03.2017 - L 19 AS 1458/16, nachfolgend BSG, Beschluss vom 25.07.2017 - B 4 AS 159/17 B: Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde; BGH, Urteil vom 24.01.1980 - III ZR 169/78; Piepenstock in: jurisPK-SGB II, § 22 Rn. 64; Luik in: Eicher/Luik, SGB II, § 22 Rn. 47 f., jeweils m.w.N.).
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